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15.01.2009
Webdesigner mit einer beruflichen Qualifikation als Grafik- oder Diplomdesigner, die nach den Vorgaben ihrer Auftraggeber künstlerische Konzepte für deren Internetauftritte entwerfen, können Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielen. Dies ist...weiter
26.11.2013
Ob eine Tätigkeit als Gewerbe oder als freischaffende künstlerische Tätigkeit eingestuft wird, hat weitreichende steuerliche Bedeutung: Bei einer Einstufung als Gewerbe wird auch Gewerbesteuer fällig.Eine GbR, deren Gesellschafter eine...weiter
15.01.2014
Zu den Einnahmen aus künstlerischer Tätigkeit gehören auch Einnahmen aus einer früheren künstlerischen Tätigkeit, die erst dem Erben zufließen. Das gilt auch dann, wenn der Erbe selbst kein Künstler ist.Die Witwe eines Künstlers verkaufte für eine...weiter
23.07.2013
Bei selbständig ausgeübten Tätigkeiten, bei denen besondere gestalterische Fähigkeiten oder ein technisches Know-how nötig sind, stellt sich häufig die Frage, ob es sich um ein Gewerbe oder um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Steuerlich ist das...weiter
09.08.2010
Der Verkauf eigener Werke durch einen Künstler gehört zu seinen freiberuflichen Einkünften. Der Verkauf fremder Werke, z.B. durch einen Kunsthändler, ist dagegen gewerblich und gewerbesteuerpflichtig. Das Finanzgericht München hatte darüber zu...weiter
14.11.2008
Das Finanzamt ermittelt anhand der von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien, ob die Tätigkeit eines Steuerpflichtigen steuerlich als künstlerisch und damit freiberuflich oder als gewerblich einzustufen ist. Dabei ist auf die tatsächlich...weiter
31.01.2018
Nichtgewerbliche Unternehmer wie zum Beispiel Rechtsanwälte, Steuerberater und Ärzte unterliegen nicht der Gewerbesteuerpflicht, da sie freiberuflich tätig sind. In die Kategorie der Freiberufler gehören neben den Angehörigen der im Gesetz...weiter
14.10.2013
Voraussetzung für die Anerkennung von Verlusten aus einer selbständigen Tätigkeit ist, dass der Betreffende eine Gewinnerzielungsabsicht hat. Er muss erkennbar das Ziel verfolgen, in absehbarer Zeit „schwarze Zahlen“ zu schreiben. Der muss Betrieb so...weiter
09.07.2019
Wer nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer (z.B. in einem Sportverein) tätig ist, kann seine Einnahmen bis zu 2.400 € pro Jahr steuerfrei beziehen. Dieser Übungsleiter-Freibetrag gilt auch für nebenberufliche künstlerische...weiter
11.09.2008
Die Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten sind bis zu 2.100 € im Jahr steuerfrei. Diese Regelung gilt für folgende Bereiche:nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer o. Ä. nebenberufliche künstlerische...weiter
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